EDI, elektronische Rechnung, EDM

Die europäische Richtlinie vom 13. Juli 2010 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften wurde durch die am 24. und 25. April 2013 veröffentlichten Durchführungsverordnungen und das diese Verordnungen ergänzende, am 18.10.2013 veröffentlichte Amtsblatt für steuerrechtliche Mitteilungen in französisches Recht umgesetzt.

Für die elektronische Rechnung sind nun drei Möglichkeiten zulässig:

  • Der auf einer Einrichtung dauerhafter und dokumentierter Kontrollen basierende “Prüfpfadmodus”, mit dem ein zuverlässiger Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen erstellt werden kann.
  • Der “Unterzeichnungsmodus”, der eine gesicherte elektronische Unterschrift unter der Rechnung erfordert.
  • Der auf der Verwendung eines strukturierten Formats beruhende “EDI-Modus”.

facture electronic SERES hat sein Angebot der elektronischen “E-Rechnung” entsprechend angepasst und bietet seinen Kunden seit dem 19. Dezember 2013 eine diese neuen Bestimmungen erfüllende Lösung an.